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   FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02   

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https://dejure.org/2002,11820
FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02 (https://dejure.org/2002,11820)
FG Saarland, Entscheidung vom 12.12.2002 - 1 V 376/02 (https://dejure.org/2002,11820)
FG Saarland, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 1 V 376/02 (https://dejure.org/2002,11820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Verdeckte Gewinnausschüttungen durch unangemessene Geschäftsführergehälter (§ 8 Abs. 3 KStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einordnung von Gehältern eines Gesellschafters einer Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3
    Geschäftsführergehalt; Angemessenheit; Branchenstrukturuntersuchung; Aussetzung der Vollziehung der Körperschaftsteuerbescheide 1998 bis 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
    Beurteilungskriterien sind Art und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung, weiterhin insbesondere Art und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe für entsprechende Leistungen gewähren (z.B. BFH vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BStBl. II 1989, 854).
  • BFH, 14.07.1999 - I B 91/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, Angemessenheit

    Auszug aus FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (s. z.B. Beschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645) können zur Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsführergehältern Gehaltsstrukturuntersuchungen herangezogen werden.
  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
    Der Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. FG des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491; BFH vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549).
  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist nach der Rechtsprechung des BFH jedoch nur dann vertretbar, wenn zugleich auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen; sind dagegen Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH v. 19.4.1968 IV B 3/66, BStBl. II 1968, 538; v. 31.1.1967 VI 5 9/66, BStBl. III 1967, 255).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist nach der Rechtsprechung des BFH jedoch nur dann vertretbar, wenn zugleich auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen; sind dagegen Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH v. 19.4.1968 IV B 3/66, BStBl. II 1968, 538; v. 31.1.1967 VI 5 9/66, BStBl. III 1967, 255).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95

    Außenprüfung; Bindung an Zusagen im Verlaufe einer Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
    Der Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. FG des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491; BFH vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549).
  • BFH, 24.01.2001 - I S 10/00

    Beteiligung an einer Gesellschaft - Rückständige Gehaltszahlungen - Rücklagen -

    Auszug aus FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
    Die wesentlichste Aufgabe der Geschäftsführung eines Erwerbsunternehmens besteht in der Gewinnerzielung (BFH vom 24. Januar I S 10/00, BFH/NV 2001, 806 m.w.N.), d.h. in der Maximierung der erzielbaren Unternehmensgewinne und zwar weit über eine Mindestverzinsung des Stammkapitals und eine Haftungsprämie für die Gesellschaft hinaus.
  • FG Saarland, 29.03.2004 - 1 K 210/00

    Angemessenheit von Gehalts- und Pachtzahlungen (§ 8 Abs. 3 KStG)

    Gehaltsstrukturuntersuchungen sind ein geeigneter Maßstab des Fremdvergleichs (vgl. etwa FG Saarland vom 12. Dezember 2002 1 V 376/02, INF 2003, 50; zustimmend BFH vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BStBl II 2003, 418).
  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02

    Körperschaftsteuer; keine Bindung der Gerichte an Nicht-aufgriffsgrenzen der

    Gehaltsstrukturuntersuchungen sind ein geeigneter Maßstab des Fremdvergleichs betrachtet (vgl. etwa FG Saarland, Beschluss vom 12. Dezember 2002 1 V 376/02, INF 2003, 50; zustimmend BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BStBl II 2003, 418).
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